Strategien und Maßnahmen für eine erfolgreiche Rettung in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten.
In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und betrieblicher Herausforderungen ist die Frage nach der Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens von entscheidender Bedeutung. Firmenrettung, Restrukturierung und Sanierung sind keine bloßen Schlagworte, sondern vielmehr ganzheitliche Ansätze, um Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen und langfristige Stabilität zu gewährleisten.
Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen sollen Licht in den Prozess der Firmenrettung bringen. Wir verstehen, dass der Weg zur Sanierung mit Unsicherheiten verbunden ist. Daher bieten wir einen Überblick über Schlüsselfragen, die Unternehmer möglicherweise haben, und erläutern, wie wir durch gezielte Maßnahmen und individuelle Lösungen dazu beitragen können, die Zukunft Ihres Unternehmens zu sichern.
Egal, ob es um die Erkennung von Warnsignalen geht, den strategischen Einsatz von Firmenrettungsmethoden oder die Möglichkeiten der Rückübertragung – wir sind hier, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie auf Ihrem Weg zur nachhaltigen Sanierung zu begleiten. Ihr Erfolg ist unser gemeinsames Ziel.
Wie bestreite ich meinen Lebensunterhalt, wenn nach Bedienung alter Forderungen lediglich eine schwarze Null steht?
Natürlich darf es nicht dabei bleiben, dass Dein Geschäftsbetrieb nur einen geringen Überschuss erwirtschaftet. Erfahrungsgemäß steigen die Überschüsse, sobald die Insolvenz abgewendet ist und Du Dich wieder voll und ganz auf Dein Tagesgeschäft konzentrieren kannst, anstatt Dich mit Banken und Gläubigern zu beschäftigen. Ferner helfen Dir unsere Mitarbeiter im Rahmen der Sanierung dabei, Kosten zu senken und Überschüsse zu erhöhen.
Wie kann ich Eure Leistung bezahlen, wenn ich kein Geld mehr habe?
In der Regel verfügen unsere Mandanten über keine finanziellen Reserven. Vorab sind deshalb keine Honorare fällig: Wir berechnen unsere Leistung erst dann, wenn die Sanierung gelungen ist und höhere Gewinne erwirtschaftet werden.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Bei der Firmenrettung fallen keine Zahlungen von außen an. Die Honorare müssen erst während der erfolgreichen Sanierung aus den erwirtschafteten Überschüssen geleistet werden. Dabei arbeiten wir mit monatlichen Fix-Pauschalen: Für die fortlaufende Betreuung, das Controlling, die Beratung etc. berechnen wir zwischen 500 und 1.000 Euro pro Monat. Wir stellen diese Pauschalen nur dann in Rechnung, wenn die finanzielle Lage des Unternehmens das erlaubt. Weitere Kosten entstehen nicht. Auch bei Anschub- und Überbrückungskrediten verlangen wir keine privaten Bürgschaften, lediglich Zinsen fallen an.
Investiert Ihr während der Sanierung auch Kapital in meine Firma?
Das Kapital zum Betrieb Deiner Firma muss von Dir erwirtschaftet werden. Nur in zwei Fällen tätigen wir Investitionen:
- Wir leisten eine Anschubfinanzierung, um einen festgefahrenen Betrieb wieder zum Laufen zu bringen. Dazu gehört etwa die Begleichung von Strom- und Telefonrechnungen sowie – unter Umständen – die Übernahme von Mieten. Auch die Ausführung bestehender, bereits halb abgewickelter Aufträge finanzieren wir.
- Wir leisten eine Brückenfinanzierung, um Aufträge vorzufinanzieren. Das heißt, wir investieren kurzfristig Geld, damit Du einen Auftrag annehmen und ausführen kannst. Dieses Geld wird zeitnah zurückgeführt.
Kann es wirklich sein, dass die Firmenretter meine Schulden übernehmen?
Wir begleichen nicht Deine Altschulden. Vielmehr bringen wir Dich durch unser Beteiligungsmodell in einen sicheren Hafen und unterstützen Dich bei der Schuldenregulierung. Durch unsere Hilfe kannst Du mit Deinem Betrieb neue Gewinne erwirtschaften und frisches Geld verdienen. In einem zweiten Schritt beschäftigen wir uns mit den Ansprüchen Deiner alten Gläubiger – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter.
Ist Euer Modell, Altschulden abzuschneiden und den Betrieb wie gehabt weiterzuführen, legal?
Unser Verfahren der Unternehmenssanierung ist nicht nur legal – es ist auch besonders fair gegenüber Deinen Gläubigern. Der Preis, den wir für Deine Unternehmenswerte (Maschinen, Lagervorräte, Büroeinrichtung) bezahlen, ist deutlich höher als die Summe, die im Fall einer Insolvenz mit Liquidierung und Verkauf dieser Unternehmenswerte erreicht werden kann. Wenn wir in der neuen Firma Gewinne erwirtschaften, ist zudem ein für alle Seiten vorteilhafter Vergleich möglich.
Ist eine Freigabe durch den Insolvenzverwalter nicht die einfachere Alternative, meinen Betrieb trotz Insolvenz weiterzuführen?
Zwar sieht das Insolvenzrecht auch für kleine und mittlere Unternehmen Möglichkeiten vor, einen insolventen Betrieb fortzuführen. In der Praxis ist dieser Weg aber schwer gangbar. Oft dauert es Wochen und Monate, bis ein Unternehmen wieder handlungsfähig ist; langfristige Vertrauensverluste auf Seiten von Lieferanten, Kunden und Mitarbeitern sind die Folge. Da kleine Unternehmen keine betriebswirtschaftliche Beratung und keine Hilfe beim Controlling erhalten, begehen sie die Fehler, die sie in die Insolvenz geführt haben, außerdem oft ein zweites Mal.
Wer übernimmt in Zukunft Buchführung und Steuerberatung?
Die Verwaltungsgesellschaft der Firmenretter bietet Leistungen der Buchführung und der Steuerberatung zu günstigen Konditionen an. Ein Steuer- oder Buchhaltungsmandat ist aber kein “Muss”: Du kannst während und nach der Sanierung weiterhin die Dienste Deiner Buchhalter und Steuerberater in Anspruch nehmen. Für die fortlaufende Buchhaltung und die Lohnbuchhaltung sowie für den Jahresabschluss beziffern wir einen festen Satz, der sich nach dem Umfang der anfallenden Buchungsvorgänge richtet. Du wirst feststellen, dass die Kosten bei uns etwa die Hälfte dessen betragen, was Du bisher für Deine Buchhaltung bezahlt hast; oft entspricht diese Ersparnis den Aufwendungen für unsere Beratungsleistungen.
Ich habe bereits einen Rechtsanwalt, der sich um meine Schuldenregulierung kümmert. Kann ich bei ihm bleiben?
Wenn Dein Anwalt bereits mit Ihrer Schuldensituation vertraut ist, macht es Sinn, dass wir gemeinsam die Sanierung Deiner Firma in die Wege leiten. Solltest Du noch keinen rechtlichen Beistand haben, empfehlen wir Dir Fachanwälte in Deiner Nähe, mit denen wir zum Teil schon seit vielen Jahren zusammenarbeiten.
Ab wann ist die Rückübertragung möglich, wenn ich meinen Betrieb wieder selbst führen möchte?
Eine Rückübertragung ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Sinn macht die Rückübertragung jedoch erst, wenn Deine Schulden komplett reguliert sind. Im Idealfall bleibst Du so lange unter unserem Schutzschirm, bis sich Dein Betrieb soweit stabilisiert hat, dass Du Dein Tagesgeschäft auch ohne Bankenkredite bestreiten können.
Wie lange dauert es, bis mein Firmenrettungsmodell zur Sanierung installiert ist?
Wenn sich beide Seiten zu einer gemeinsamen Sanierung entschlossen haben, vergehen nur wenige Tage bis Wochen, bis Ihre Unternehmung in der neuen Betriebsgesellschaft weiterläuft. Danach kehrt relativ schnell Ruhe ein: Als Leiter eines schuldenfreien, juristisch und kaufmännisch solide aufgestellten Betriebes kannst Du Dich auf Dein Tagesgeschäft konzentrieren.